Am 16. Juni 2025 wurde im Nationalrat das Budgetbegleitgesetz (BBG) beschlossen, das einige Neuerungen in Bezug auf zukünftige Pensionen beinhaltet.
Hier eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte:
Korridorpension ab 2026:
Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1964 geboren worden sind, ändert sich gar nichts. Für die anderen werden beginnend mit 1. Jänner 2026 einerseits das Antrittsalter für die Korridorpension vom vollendeten 62. Lebensjahr auf das vollendete 63. Lebensjahr, andererseits die erforderlichen Versicherungszeiten bzw. die erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 40 (480 Monate) auf 42 Jahre (504 Monate) angehoben. In Hinblick auf das Antrittsalter und die erforderlichen Versicherungsmonate/ die erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit gelten folgende Übergangsbestimmungen:
Anstelle des vollendeten 63. Lebensjahres tritt das in der rechten Spalte genannte Alter (in vollendeten Jahren und Monaten), wenn die Person in dem in der linken Spalte genannten Zeitraum geboren ist:
| Geboren vor dem 1. Jänner 1964 | 62 Jahre |
| 1. Jänner 1964 bis 31. März 1964 | 62 Jahre und 2 Monate |
| 1. April 1964 bis 30. Juni 1964 | 62 Jahre und 4 Monate |
| 1. Juli 1964 bis 30. September 1964 | 62 Jahre und 6 Monate |
| 1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1964 | 62 Jahre und 8 Monate |
| 1. Jänner 1965 bis 31. März 1965 | 62 Jahre und 10 Monate |
Anstelle der notwendigen 504 Versicherungsmonate / der notwendigen ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit von 504 Monaten tritt die in der rechten Spalte genannte Anzahl an Monaten, wenn die Person in dem in der linken Spalte genannten Zeitraum geboren ist:
| Geboren vor dem 1. Jänner 1964 | 480 Monate |
| 1. Jänner 1964 bis 31. März 1964 | 482 Monate |
| 1. April 1964 bis 30. Juni 1964 | 484 Monate |
| 1. Juli 1964 bis 30. September 1964 | 486 Monate |
| 1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1964 | 488 Monate |
| 1. Jänner 1965 bis 31. März 1965 | 490 Monate |
| 1. April 1965 bis 30. Juni 1965 | 492 Monate |
| 1. Juli 1965 bis 30. September 1965 | 494 Monate |
| 1. Oktober 1965 bis 31. Dezember 1965 | 496 Monate |
| 1. Jänner 1966 bis 31. März 1966 | 498 Monate |
| 1. April 1966 bis 30. Juni 1966 | 500 Monate |
| 1. Juli 1966 bis 30. September 1966 | 502 Monate |
Erstmalige Pensionsanpassung:
Die Aliquotierungsregelung wird gänzlich abgeschafft und durch eine neue Bestimmung ersetzt, die für alle Pensionszugänge eines jeweiligen Jahres die gleiche Kaufkraftentwicklung in der Pension gewährleistet.
Pensionsanpassung für Pensionszugänge ab 2026:
Im ersten Jahr nach dem Stichtag – einheitlich und unabhängig vom Kalendermonat des Pensionsantritts – erfolgt eine Erhöhung mit 50 % des Betrages, der sich bei Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde. Die dargestellte einheitliche Anpassung gilt bereits für alle Pensionsantritte im Jahr 2025. Die vollkommene Aussetzung der Aliquotierung für 2026 wurde somit aufgehoben.
Mit tiefer Bestürzung und Trauer reagiert die GÖD auf die heutige Attacke an einer Schule in der Dreierschützengasse in Graz, bei dem mehrere Menschen ihr Leben verloren haben.
Unsere Gedanken sind in diesen schweren Stunden bei den Opfern, ihren Familien sowie bei den verletzten und zutiefst erschütterten Schüler:innen und Lehrkräften.
„Wir verurteilen diese abscheuliche Tat auf das Schärfste. Gewalt darf niemals ein Mittel sein. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt allen, die durch dieses unfassbare Verbrechen Leid erfahren“, zeigt sich GÖD-Vorsitzender Eckehard Quin zutiefst erschüttert.
Ein ausdrücklicher Dank gilt in dieser Ausnahmesituation allen Einsatzkräften, insbesondere der Polizei, für ihr rasches, umsichtiges Handeln unter schwierigsten Bedingungen.
Neben einer konsequenten strafrechtlichen Aufarbeitung muss es jetzt vor allem darum gehen, mit gezielten Investitionen in psychologische Betreuung, Prävention und Krisenintervention Gewalt an unseren Schulen zu verhindern. Der Schutz und die Sicherheit an unseren Bildungseinrichtungen müssen oberste Priorität haben.
Schließen Sie bis 30. Juni 2025 „sorgenfreies.lächeln“ als Zusatz zu Ihrer bereits bestehenden Sonderklasse ab, dann steht Ihnen ab dem 1. Kalenderjahr die volle Jahreshöchstleistung von bis zu EUR 3.000,– im Basis-Tarif und bis zu EUR 4.000,– im Premium-Tarif zur Verfügung. Sie überspringen 4 Jahre!
Weitere Informationen erhalten sie über ihre:n Berater:in der Wiener Städtischen Versicherung oder bei:
Mag. (FH) Donald Kosso
Wiener Städtische
Südtiroler Platz 4
Telefon: +43 50 350 – 46150
Mobil: +43 50 350 90 – 46150
E-Mail: d.kosso@wienerstaedtische.at
Nach mehreren intensiven und harten Verhandlungen in kleiner Runde konnte heute Vormittag ein Gehaltsabschluss erfolgen, der die Kaufkraft aller Kolleg:innen nachhaltig sichert.
GÖD-Vorsitzender Eckehard Quin: “Mein herzlicher Dank gilt allen Kolleg:innen, die Dienststellenversammlungen organisiert, daran teilgenommen und sich bereit erklärt haben, an der Demonstration am 26. November in Wien teilzunehmen. Euer Engagement und eure Solidarität waren letztlich dafür ausschlaggebend, dass dieser Abschluss gelungen ist.”
Mit diesem Ergebnis hat sich gezeigt, dass Solidarität und Zusammenhalt die Grundlage unseres Erfolges sind. Gemeinsam können wir viel erreichen!
Zur Entlastung der Schulen stockt das Land Tirol die Mittel für die administrative Assistenzen an den Tiroler Pflichtschulen weiter auf und erfüllt damit eine Forderung von Personalvertretung und Gewerkschaft.
• Die Administrative Assistenz wird im Laufe des Jahres 2025 verdoppelt
• Das Land Tirol investiert weitere 650.000 Euro für das Schuljahr 2024/25
• Assistenz schafft Entlastung für Schulleitungen und Lehrpersonen
An den Pflichtschulen müssen Schulleitungen die Administration in der Regel alleine organisieren, dabei sind in den vergangenen Jahren immer mehr Aufgaben dazugekommen. Seit Herbst 2023 gibt es die Möglichkeit, über den Finanzausgleich von Bund und Land kofinanzierte Sekretariatskräfte anzustellen, allerdings sind diese Mittel gedeckelt.
Aktuell unterstützen insgesamt 42 Personen (rund 23 Vollzeitäquivalente, VZÄ) in 30 Gemeinden als administrative Assistenzen die Arbeit in den Tiroler Pflichtschulen. Durch das Angebot der Kinder Bildung Tirol gem. GmbH werden Tirols Lehrer:innen und allen voran Tirols Schulleiter:innen an Pflichtschulen unterstützt und entlastet. Dies ermöglicht es dem pädagogischen Personal an den Tiroler Pflichtschulen, sich ihrer Kernaufgabe zu widmen und die Bildung der kommenden Generationen sicherzustellen.
Um diese Maßnahme nicht nur langfristig abzusichern, sondern auf immer mehr Gemeinden und Schulen Tirols auszuweiten wurden nun auf Initiative von Bildungslandesrätin Dr. Cornelia Hagele durch die Tiroler Landesregierung weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Dafür werden die finanziellen Mittel um weitere 650.000 Euro vonseiten des Landes für das Schuljahr 2024/25 aufgestockt. Dadurch kann beinahe eine Verdoppelung des administrativen Personals erreicht werden.
Mit dieser Aufstockung der finanziellen Mittel erfüllt die Tiroler Landesregierung eine zentrale Forderung der Personalvertretung und Gewerkschaft.
Warum für uns Pflichtschullehrer:innen das klassische Jobrad nicht funktioniert:
Für Bundesbedienstete (VB und Beamte – vgl. § 22 Abs. 1 erster Satz VBG) wurde im Jahr 2022 eine gesetzliche Grundlage für ein Dienstrad geschaffen.
Diese findet sich in § 20e GehG (ggf in Verbindung mit § 22 Abs. 1 VBG).
Diese Art von „Jobrad“ entspricht jedoch nicht der Variante, die aktuell in der Privatwirtschaft praktiziert wird.
Das derzeitige Jobrad-Modell im Bundesdienst setzt die Verwendung des Fahrrads aus „dienstlicher Veranlassung“ voraus.
Der GÖD ist die Etablierung eines Jobrad-Modells, wie es im privaten Sektor angeboten wird, ein großes Anliegen.
Nachzulesen im GÖD Magazin: https://www.goed.at/aktuelles/goed-magazin
Unsere Alternative
Mit der Firma „Rent a Bike“ ist es uns gelungen, einen Partner zu finden, der uns als Tiroler Pflichtschullehrer:innen eine echte Alternative zur derzeit bestehenden „Jobrad-Lösung“ anbietet.
Das Angebot: Bei „Rent a Bike“ handelt es sich um kein Leasing. Du kannst ein E-Bike für 3, 6,12 oder 18 Monate mieten und es dann wieder zurückgeben, oder über einen Mietkauf über eine zuvor vereinbarte Laufzeit erwerben. Details dazu findest du im angehängten Folder. Die Aktion gilt für ganz Tirol, der Firmensitz mit dem Ausstellungsraum ist in Kundl. „Rent a Bike“ findest du aber auch über www.rent-a-bike.at bzw. +43 660 732 50 09 oder am besten schreibst du ein E-Mail an hp@rent-a-bike.at
- Miete oder Mietkauf mit definiertem Restwert (max. 18/24 Monate) im Vergleich zu Leasingzeit-räumen von 36-48 Monaten.
- Abo Sorglospaket (normaler Verschleiß, Diebstahlschutz, Unfall und Vandalismus)
- Gute Alternative zum Testen (Der Slogan von „Rent a Bike“ lautet ja Mieten-Biken-Kaufen) 3/6/12 Monate; nach Verfügbarkeit
- Günstiger Versicherungsschutz (da über „Rent a Bike“ versichert)
- Ob gebraucht oder neu, ist egal. Alles was wir im Sortiment anbieten, steht auch zur Verfügung.
- 3% mit teacher-ID als Startbonus.
- Verkauf von neuen und gebrauchten E-Bikes.
Wie komme ich zu meinem E-Bike:
- Schreibe ein E-Mail an hp@rent-a-bike.at und vereinbare einen Termin.
- Finde das für dich passende E-Bike (max. 2 pro teacher-ID)
- Unterzeichne den Mietvertrag inkl. Sorglospaket oder kaufe dein gebrauchtes oder neues E-Bike
Die Aktion ist an die teacher-ID gebunden, die jede:r Lehrer:in kostenlos bei uns anfordern kann.
Anforderung teacher-ID:
- za-aps@aps-tirol.at
- Vorname, Nachname, Personalnummer, Geburtsdatum